Nachrüstpflicht von Fahrtenschreibern GEN2 V2

Vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wurde dem ZKF eine Information der Europäischen Kommission (GD Move) bezüglich bevorstehender Umrüstfristen für Fahrtenschreiber zugesendet, die wir den interessierten bzw. betreffenden Mitgliedsbetrieben hiermit zukommen lassen.

Laut der Information wird empfohlen, die regelmäßige Überprüfung der Fahrtenschreiber so zu planen, dass der Austausch der Fahrtenschreiber möglichst im Rahmen dieser Überprüfungen erfolgt.

Wichtige Punkte der Information zusammengefasst:

Mit Verordnung (EU) 2020/1054 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde
die Pflicht eingeführt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr, mit der neuesten Version des Fahrtenschreibers, dem intelligenten Fahrtenschreiber GEN2 V2 nach einem festgelegtem Zeitschema nachzurüsten sind.

Stichtag 31.12.2024:
Fahrzeuge, die aktuell mit einem analogen oder einem nicht intelligenten digitalen
Fahrtenschreiber ausgerüstet sind und deren Einsatz grenzüberschreitend erfolgt, muss die Nachrüstung bis zum 31.12.2024 erfolgen.

Stichtag 18.08.2025:
Bei Fahrzeugen, die aktuell mit dem Fahrtenschreiber der zweiten Generation Version 1 (GEN2 V1) ausgerüstet sind und deren Einsatz grenzüberschreitend erfolgt, muss die Nachrüstung mit dem intelligenten Fahrtenschreiber GEN2 V2 bis zum 18.08.2025 erfolgen.

Laut den Herstellern von Fahrtenschreibern ist die Lieferung intelligenter Fahrtenschreiber GEN2 V2 – entgegen den Erfahrungen zwischen Juli und Dezember 2023 - nicht mehr problematisch.  

Um unnötige, zusätzliche Nachrüstungskosten für die Unternehmen zu vermeiden und
sicherzustellen, dass während des gesamten Umrüstungszeitraums die erforderlichen
Werkstattkapazitäten sowie ausreichend intelligente Fahrtenschreiber GEN2 V2 verfügbar
sind, empfiehlt die GD MOVE den Mitgliedstaaten nachdrücklich:
-    die zugelassenen Einbaubetriebe und Werkstätten auf die kommenden Fristabläufe für die Umrüstung hinzuweisen und
-    die in ihrem Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen zu sensibilisieren und zu ermutigen, die regelmäßige Überprüfung der Fahrtenschreiber so zu planen, dass der Austausch des Fahrtenschreibers in den entsprechenden Fahrzeugen im Rahmen der Überprüfung erfolgt.

Um eine Wiederholung der Engpässe zur Einführung des Fahrtenschreiber GEN2 V2 zum Stichtag des 21.08.2023 zu vermeiden, wird den Verkehrsunternehmen empfohlen, den Austausch der Fahrtenschreiber vorzuziehen, nicht bis zur letzten Minute zu warten und so weit als möglich die planmäßige Überprüfung des Fahrtenschreibers zur Nachrüstung zu nutzen. (DC)