Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2 ab dem 01.09.2024

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Für bestimmte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge treten ab dem 01.09.2024 strengere Abgasvorschriften in Kraft, weshalb diese nach dem Stichtag grundsätzlich nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen werden können. 

Die betroffenen Fahrzeuge sind entsprechend den Identifikationsmerkmalen nebenstehender Tabelle zu entnehmen.

Anhand der Angaben unter Nr. 47, Nr. 48 und Nr. 52 der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) kann ein Abgleich mit der vorgenannten Tabelle durchgeführt werden. 

Falls ein Betrieb noch Neufahrzeuge im Bestand hat, in deren COC-Dokument eine der vorgenannten Angaben aufgeführt ist, sollte sich mit dem Fahrzeughersteller in Verbindung setzen. Dieser kann dann einen Ausnahmeantrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen, damit diese Kraftfahrzeuge auch ab dem 01.09.2024 noch zugelassen werden können.

Fazit: Wie bereits in der Vergangenheit, können über eine vom Fahrzeughersteller beantragte Ausnahmegenehmigung betreffende Fahrzeuge auch nach dem Stichtag noch zugelassen werden. (DC)