FAQ zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist veröffentlicht >hier<  und gilt vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 7. April 2023. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Fragen und Antworten zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung herausgeben >hier<.

Die Arbeitgeber sind erneut verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, umzusetzen und bei Bedarf anzupassen.