Hilfestellung zur Anwendung der GoBD-Regeln zur elektronischen Buchführung

Um Betriebe bei ihrer elektronischen Buchführung zu unterstützen und sie auf die zu beachtenden Regeln und Anforderungen hinzuweisen, ist jetzt ein Praxisleitfaden zur Anwendung der GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff >hier< veröffentlicht worden.

Mit diesem Leitfaden erhalten Betriebe eine Hilfestellung, wie sie bei der elektronischen Buchführung die Potenziale der Digitalisierung rechtskonform nutzen und sie auch an technische Entwicklungen anpassen können.

Die GoBD gelten für alle bilanzierenden Steuerpflichtigen nach § 5 und § 4 Abs.1 ESTG, für den sogen. Einnahme-Überschussrechner nach § 4 Abs. 3 ESTG sowie für alle Unternehmen i. S. des USTG, sofern steuerrelevante Abläufe unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik abgebildet, Bücher und sonst erforderliche Aufzeichnungen in elektronischer Form geführt oder aufbewahrungspflichtige Unterlagen in elektronischer Form aufbewahrt werden.

Der Leitfaden wurde durch die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V., auf Initiative und in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Kammern und Wirtschaftsverbänden, in ihrem Arbeitskreis „Auslegung der GoBD beim Einsatz neuer Organisationstechnologien“ entwickelt. Mit dieser Hilfestellung können sich Unternehmen und ihre steuerlichen Berater orientieren.