Hochwasserkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für betroffene Betriebe

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf >hier< zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe beschlossen, deren gegenwärtige Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf das Hochwasser im Juli 2021 zurückzuführen ist. Die Aussetzung soll vorerst bis zum 31. Oktober 2021 befristet, könnte jedoch längstens bis zum 31. März 2022 verlängert werden.