Mit Verzögerung bei der Einführung von G2V2-Fahrtenschreibern ist zu rechnen

Im Jahr 2019 hatten Fahrzeug- und Aufbauhersteller erhebliche Schwierigkeiten, die G2V1-Anforderungen für die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers gemäß der Verordnung (EU) 2016/799 umzusetzen.

Nach aktuellem Stand wird davon ausgegangen, dass - ähnlich wie 2019 - wieder deutliche Verzögerungen bei der Zertifizierung der Geräte der zweiten Generation (G2V2) drohen und dies insbesondere Folgen für die Aufbauhersteller haben wird.

CLCCR und ACEA habe letzte Woche eine gemeinsame Stellungnahme an die Kommission bez. der geplanten Einführung des Tachografen im nächsten Jahr geschickt (siehe Anhang).

Angesichts der Erfahrungen aus dem Jahr 2019 äußerten ACEA und CLCCR gegenüber dem Ausschuss für Straßenverkehr im Juni 2020 Bedenken hinsichtlich möglicher ähnlicher Schwierigkeiten bei der Einführung von G2V2. Insbesondere wiesen ACEA und CLCCR auf die sehr kurze Vorlaufzeit für die Umsetzung der G2V2-Anforderungen hin, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 festgelegt sind.

Die GD MOVE erkannte diese Bedenken an und erklärte sich bereit, regelmäßige Treffen der Interessengruppen zu koordinieren, um eine reibungslose Umsetzung von G2V2 zu ermöglichen. Unter Mitwirkung aller an der Einführung von G2V2 beteiligten Akteure wurde ein Zeitplan erstellt. Am 5. Februar 2021 stellte die GD MOVE der Sachverständigengruppe für den intelligenten Fahrtenschreiber ihren Zeitplan vor, der auf breite Zustimmung stieß.

Die zweite Fertigungsstufe liegt nicht in der Verantwortung der Fahrzeughersteller und kann bei sehr komplexen Karosserien bis zu 18 Monate dauern. Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 sieht vor, dass Fahrzeuge, die ab dem 21. August 2023 zugelassen werden, mit einem G2V2-Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.

Sie sieht jedoch keine zusätzliche Zeit für Aufbauarbeiten vor und setzt daher die Hersteller der zweiten Stufe, bei denen es sich in der Regel um KMU handelt, unter erheblichen Zeitdruck.

Auf Grundlage der mit der GD MOVE vereinbarten Zeitpläne wurde davon ausgegangen, dass die Fahrzeughersteller einen erheblichen Teil des Umsetzungszeitraums benötigen, um die Fahrzeugvalidierung und -zertifizierung durchzuführen und die Lieferkette hochzufahren, damit die Fahrzeugproduktion um Februar 2023 anlaufen kann.

Ziel war es, eine zusätzliche Vorlaufzeit von sechs Monaten für die Aufbauhersteller zu schaffen, damit von den Herstellern der zweiten Stufe die Fahrzeuge vor dem 21. August 2023 zulassungsfähig sein können.

Am 7. Juni 2022 stellte sich heraus, dass die EUSPA (European Union Agency for the Space; Agentur der Europäischen Union für das Raumfahrtprogramm) erst im ersten/zweiten Quartal 2023 in der Lage sein würde, OSNMA-Dienste zu erbringen, wodurch sich der gesamte Prozess der G2V2-Implementierung verzögert. Die EUSPA-Dienste sind für die Hersteller von Fahrtenschreibern unerlässlich, um die Funktionszertifizierung, die Sicherheitszertifizierung und die Interoperabilitätszertifizierung durchzuführen.

Als unmittelbare Folge dieser Verzögerung werden die Fahrzeughersteller und Aufbauhersteller nicht in der Lage sein, konforme Fahrzeuge bis zum 21. August 2023 zulassungsfähig zu liefern.

ACEA und CLCCR schlagen daher eine Verschiebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 auf Dezember 2024 bzw. 18 Monate nach Fertigstellung der OSNMA vor.