Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese nochmals um drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Ursprünglich endete diese Möglichkeit am 30. September 2021. Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden und für weitere sieben Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.