Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie: Änderungen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist am 01.08.2022 bundesweit in Kraft getreten.
Mit dem DiRUG werden die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1151 in deutsches Recht umgesetzt. Hintergrund dieser Richtlinie ist die Vereinheitlichung, Effizienzsteigerung und der Ausbau der digitalen Datenübermittlung im europäischen Wirtschaftsraum.

Die Richtlinie enthält eine Reihe von Regelungen, insbesondere die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung.

Details zur erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz des aktuellen Gesetzgebungsverfahren >hier< und dem Bundesanzeiger Verlag >hier<.