Verlängerung der Katastrophenerlasse Hochwasser mit steuerlichen Erleichterungen

Aufgrund der Starkregenfälle und des damit einhergehenden Hochwassers Mitte Juli sind in mehreren Ländern beträchtliche Schäden entstanden. Mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen hatten die obersten Finanzbehörden mehrerer betroffener Länder bereits sog. Katastrophenerlasse herausgegeben.

Diese steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen sind von den Ländern Nordrhein-WestfalenRheinland-Pfalz, Hessen und Bayern in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen bis zum 31. Dezember 2021 bzw. 31. März 2022 verlängert worden.

Von der Verlängerung der Hilfsmaßnahmen sind insbesondere folgende Regelungen betroffen:

  • Erleichterungen bei Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassungen der Vorauszahlungen
  • Regelungen über den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
  • Regelungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuerschenkungssteuerliche Regelung

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesministerium der Finanzen.