Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung: Auch für Leiharbeitnehmer möglich

Der ZKF berichtete in seinen ZKF NEWS online über die Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der das Kurzarbeitergeld mit erleichtertem Zugang bis 31.12.2022 verlängert wurde.

Ebenfalls ist die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer verlängert worden >hier< und am 30. September 2022 in Kraft getreten.

Die BA hat auch die zugehörige Weisung vom 04. Oktober 2022 aktualisiert >hier<.

Hintergrundinformationen sind auf den Seiten „Die Bundesregierung“ einsehbar.