Weiteres Gericht spricht Kosten für Reparaturablaufplan zu

Auch das AG Erding spricht dem Geschädigten den Ersatz der Kosten für den Reparaturablaufplan zu, wenn der Haftpflichtversicherer einen solchen ausdrücklich anfordert. Es ging um knapp 75 Euro brutto (AG Erding, Urteil vom 22.12.2017, Az. 3 C 3153/17, Abruf-Nr. 198796, eingesandt von Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky, Moosburg).

Quelle: UE Unfallregulierung effektiv- Ausgabe 02/2018