ZDH-Praxis Arbeitsrecht: Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist ab 1. Oktober 2022 im Zuge des Mindestlohnerhöhungsgesetz auf zwölf Euro brutto je Zeitstunde angehoben worden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat Informationen für Unternehmen erarbeitet, die den betrieblichen Umgang mit dem Mindestlohngesetz erleichtern sollen. Sie erhalten Infos zum Anwendungsbereich und Sonderfällen, aber auch zur Berechnung, Fälligkeit, Dokumentationspflichten u.v.m.

Download ZDH-Merkblatt