Fortbildungsverordnung für unsere Branche zum/zur „Geprüften Restaurator/in im Handwerk“

Im März 2018 fand im Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) in Bonn die erste Sachverständigensitzung zur Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Fortbildungsregelung zum/zur „Geprüften Restaurator/in im Handwerk“ statt. Der ZKF ist mit zwei Sachverständigen ebenfalls in diesem Gremium vertreten.

Die Sachverständigen der einzelnen Fachverbände und Fortbildungszentren aus zurzeit 16 unterschiedlichen Gewerken sowie die Koordinatoren von ZDH und der verschiedenen Ministerien erarbeiten in mehreren Sitzungen einen Entwurf einer Regelung, die in Zukunft für diese Gewerke Gültigkeit haben wird.

Die neue Fortbildungsregelung soll in einen allgemein gültigen Teil und in Prüfungsanforderungen für das jeweilige Gewerk aufgesplittet werden.