Geprüfte/r Restaurator/in im Handwerk auf DQR 7 eingestuft

Am 21. Dezember 2020 ist im Bundesgesetzblatt die Fortbildungsprüfungsverordnungen mit der Abschlussbezeichnungen „Geprüfte/r Restaurator/in im Handwerk - Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ vom 15.12.2020, Rechtsgrundlage: § 42 in Verbindung mit §§ 42a Abs. 1, 42d HwO, „Master Professional“ (DQR 7) veröffentlicht worden.

Im Zuge der rechtskonformen Zuordnung der Fortbildungsabschlüsse zu den Fortbildungsstufen nach der HwO musste die Fortbildungsprüfungsverordnung an spezifischen Stellen inhaltlich geändert werden.

Mit dem Erlass dieser geänderten Fortbildungsprüfungsverordnung wird die Attraktivität der Karrierewege und der Höheren Berufsbildung im Handwerk weiter gestärkt. Dies trägt maßgeblich zur Gleichwertigkeit mit den Abschlüssen der Hochschulen und Universitäten bei.