Caravan-Fachbetrieb

Seit dem Jahr 2015 vergibt der ZKF die Auszeichnung „Caravan-Fachbetrieb“. Die anspruchsvollen Kriterien zur Auszeichnung für besonders qualifizierte Caravan-Werkstätten wurden vom ZKF gemeinsam mit der DEKRA festgelegt. Mittlerweile wurden durch den ZKF bundesweit über 100 Mitgliedsbetriebe mit diesem Zusatzzeichen zertifiziert.

  • Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Auszeichnung als „Caravan-Fachbetrieb" sind:
  • Mitgliedschaft in der zuständigen Karosserie- und Fahrzeugbauer-Innung
  • Handwerksrolleneintragung mit dem Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk
  • Erfahrung des Betriebes in der Reparatur von Wohnwagen und Reisemobilen
  • Entsprechende Werkstatteinrichtung und -ausstattung
  • Geschultes Personal.

Einen Antrag zum Zeichenführungsrecht finden interessierte ZKF-Mitgliedsbetriebe im geschützten Mitgliederbereich dieser Seite. Weitere Informationen erhalten Sie in der ZKF-Geschäftsstelle sowie auf unserer Webseite www.caravan-fachbetrieb.de.

Eine aktuelle Liste der vom ZKF-geprüften Betriebe (sortiert nach PLZ) finden Sie  hier.