Praxis Arbeitsrecht: „Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?“

Der Fachkräftemangel zwingt Betriebe über höhere Arbeitgeberattraktivität und bessere Chancen im Wettbewerb, um Fachkräfte zu diskutieren. Die 4-Tage-Woche wird derzeit vielfach als ein Modell unter vielen anderen aus dem Instrumentenkasten der Arbeitszeitflexibilisierung diskutiert.

Ob eine 4-Tage-Woche für die Organisation des Betriebs und die Beschäftigten passt, muss jeder Betriebsinhaber selbst entscheiden. Zur Hilfestellung für Betriebsinhaber, die sich vertieft mit dem Arbeitszeitmodell der 4-Tage-Woche befassen möchten, hat der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) ein Praxis Arbeitsrecht über „Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?“ erstellt. Es gibt einen Überblick über mögliche Modelle einer 4-Tage-Woche und zeigt die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte auf, die bei der Einführung und Ausgestaltung dieses Arbeitszeitmodells zu beachten sind.

Beachten Sie: Die Informationen können aber eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung nicht ersetzen. Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH): Die Zentralfachverbände sowie weitere Kooperationspartner des deutschen Handwerks bilden gemeinsam den Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH).

Weitere Informationen erhalten Sie >hier<. (AG)