2019: Das ist neu für Firmeninhaber und Werkstätten

2019: Das ist neu für Firmeninhaber und Werkstätten

Für das Jahr 2019 kommen einige Neuerungen auf Firmeninhaber und zu. Wir haben Ihnen das Wesentliche zusammengefasst.

Sozialversicherungspflichtige Änderungen zum Jahreswechsel 2018/2019
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zahlreiche sozialversicherungsrechtliche Änderungen in einer Übersicht zusammengestellt. Die wichtigsten Änderungen für Beitragssätze und Rechengrößen sowie Zahlen und Fakten für die Sozialversicherung in der Praxis finden Sie >hier<.

Bundesverkehrsministerium: Konzept für saubere Luft
Im Eckpunktepapier des Bundesverkehrsministeriums „für saubere Luft in den Städten und individuelle Mobilität für Dieselfahrer“ wurden Maßnahmen festgelegt, für die nun die technische Basis geschaffen wird.

Hauptsächlich betrifft dies Hardware-Nachrüstungsmaßnahmen: Nachrüstsysteme erhalten eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundsamtes (KBA), wenn sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Hardware-Nachrüstung bei schweren Kommunalfahrzeugen und bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen werden zudem nach neuen Förderrichtlinien gefördert.

Für Mitte März 2019 ist eine Änderung im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehen, um Euro-6-Diesel und Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5, die weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen, rechtssicher von Fahrverboten oder -einschränkungen ausnehmen zu können.

Ab Sommer 2019 werden die Abgasmessungen von Pkws im realen Straßenbetrieb (Real Driving Emissions, RDE) verschärft und die Verbrauchswerte damit aussagekräftiger.

Elektroautos
Elektroautos, die sich komplett lautlos durch die Straßen bewegen, gehören ab Sommer 2019 der Vergangenheit an. Im Sinne der Verkehrssicherheit werden neue E- und Hybridautotypen ab 1. Juli 2019 mit Akustiksignalen ausgestattet, um Fußgänger, Radfahrer und insbesondere Sehbehinderte zu warnen.

Ab 1. April 2019 müssen außerdem Schnellladesäulen über eichrechtskonforme Messgeräte verfügen.

Wichtige steuerliche Neuerung: Für Elektroautos, die als Dienstwagen genutzt und die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, sinkt der Wert für die private Nutzungsversteuerung nun auf 0,5 Prozent.

Nfz: Höhere Mautsätze
Ab Anfang 2019 gelten neue Mautsätze für Lkws auf Autobahnen und Fernstraßen. Hierbei werden künftig auch Kosten der Lärmbelästigung und Luftverschmutzung berücksichtigt. Elektro-Lkws sind deshalb von der Gebühr befreit.

Handwerksbetrieben kommt aber zugute, dass leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18 Tonnen entlastet werden. Dies ist begründet in der neuen Einteilung in Gewichtsklassen zur Berechnung der Maut.

Auch mit Erdgas betriebene Lkws werden bis 2020 von der Maut befreit werden.

Erhöhung des Mindestlohns
Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn ab diesem Datum auf 9,19 Euro brutto je Stunde. Ab Anfang 2020 erhöht sich der Mindestlohn dann auf 9,35 Euro brutto je Stunde.

Kündigungsrecht
Ab 1. Januar 2019 wurden zwei Paragraphen im Kündigungsrecht aufgehoben. Demnach wird ab sofort auch die Beschäftigungszeit vor dem 25. Lebensjahr des Arbeitnehmers für die Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt. Dies war bisher nicht der Fall. Grund der Aufhebung ist der Verstoß gegen das unionsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.

Job-Tickets künftig steuerbefreit
Ab dem 1. Januar 2019 gilt eine generelle Steuerbefreiung für Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (z.B. im Rahmen eines Job-Tickets). Somit wird dieser geldwerte Vorteil nicht mehr als Sachbezug gewertet und die maximalen 44 Euro/Monat könnten anderweitig für den Mitarbeiter eingesetzt werden.

Die künftigen steuerfreien Leistungen für das Job-Ticket des Arbeitgebers werden mit der Entfernungspauschale verrechnet.

Auch die Überlassung eines betrieblich (aber auch privat) nutzbaren Fahrrads bleiben ab dem 01.01.2019 ebenfalls steuerfrei, sofern dieser Leistung durch den Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Dies gilt ebenfalls für E-Fahrräder. Ist ein E-Fahrrad allerdings verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen, dann sind für die Bewertung des geldwerten Vorteils auch zukünftig die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung anzuwenden.

Einführung von Brückenteilzeit
Zum 1. Januar 2019 hat der Gesetzgeber die Brückenteilzeit eingeführt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten dürfen nun ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren. Nach Ablauf der beantragten Befristung besteht dann ein einklagbarer Anspruch darauf, auf seinen Vollzeitjob zurückzukehren.

Arbeit auf Abruf
Wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt seit dem 1. Januar 2019 eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber ab-rufbaren Arbeit darf künftig nicht mehr als 25 % der vereinbarten wöchentlichen Min-destarbeitszeit betragen. Bei Vereinbarung einer Höchstarbeitszeit beträgt das flexible Volumen 20 % der Arbeitszeit. Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krank-heitsfall und der Entgeltzahlung an Feiertagen wird grundsätzlich die Durchschnittsar-beitszeit der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder vor Beginn des Feiertags als verpflichtende Berechnungsgrundlage festgelegt.

Fehlende „Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung“ kostet nun Bußgeld
Nach der zum Anfang 2018 in Kraft getretenen Novellierung des Mutterschutzgesetzes müssen Arbeitgeber für jede Tätigkeit (aber nicht für jeden Arbeitsplatz) eine abstrakte und anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung entsprechend den allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben durchführen – unabhängig davon, ob der Arbeitsplatz mit einem Mann oder einer Frau besetzt ist (§ 10 MuSchG n.F.). Um den Betrieben Zeit für die verpflichtenden, frühzeitigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilungen zu geben, hatte der Gesetzgeber veranlasst, dass die Bußgeldvorschriften erst zum 1. Januar 2019 anzuwenden sind.