Caravan-Fachbetrieb
Seit dem Jahr 2015 vergibt der ZKF die Auszeichnung „Caravan-Fachbetrieb“. Die anspruchsvollen Kriterien zur Auszeichnung für besonders qualifizierte Caravan-Werkstätten wurden vom ZKF gemeinsam mit der DEKRA festgelegt. Mittlerweile wurden durch den ZKF bundesweit über 100 Mitgliedsbetriebe mit diesem Zusatzzeichen zertifiziert.
- Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Auszeichnung als „Caravan-Fachbetrieb" sind:
- Mitgliedschaft in der zuständigen Karosserie- und Fahrzeugbauer-Innung
- Handwerksrolleneintragung mit dem Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk
- Erfahrung des Betriebes in der Reparatur von Wohnwagen und Reisemobilen
- Entsprechende Werkstatteinrichtung und -ausstattung
- Geschultes Personal.
Einen Antrag zum Zeichenführungsrecht finden interessierte ZKF-Mitgliedsbetriebe im geschützten Mitgliederbereich dieser Seite. Weitere Informationen erhalten Sie in der ZKF-Geschäftsstelle sowie auf unserer Webseite www.caravan-fachbetrieb.de.
Eine aktuelle Liste der vom ZKF-geprüften Betriebe (sortiert nach PLZ) finden Sie hier.