Fachbetrieb für E-Mobilität
Die Zahl der neu zugelassenen E-Autos in Deutschland erhöht sich ständig und durch diese neuen Antriebskonzepte steigen für Betriebe rund um die Unfallinstandsetzung von Fahrzeugen die Herausforderungen u. a. durch neue Entwicklungen des Absatzmarktes, die baulichen Voraussetzungen der Fahrzeuge und die Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation.
Der ZKF reagiert auf diese Herausforderungen mit der Erweiterung eines nach außen sichtbaren Serviceangebots „Elektromobilität“, damit Betriebe im Karosserie- und Fahrzeugbau vom wachsenden Reparaturbedarf in den Unternehmen profitieren. „Gemeinsam mit dem BVdP hat der ZKF die Qualifizierung zum Fachbetrieb für E-Mobilität in Form der neuen Marke umgesetzt, um in Karosseriefachbetrieben Standards in der Reparatur von Elektrofahrzeugen aller Fabrikate sicherzustellen“, unterstreicht ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm.
Ziel der neuen Marke E-Mobilität:
Mit der Qualifizierung ist der Karosserie-Fachbetrieb berechtigt, das neue Verbandssiegel zu führen und aktiv damit Werbung zu betreiben.
So positioniert sich die Werkstatt als ausgewiesener Fachbetrieb für E-Mobilität und signalisiert den Kunden Kompetenz und Service auf dem Gebiet der Reparatur von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen.
Eine Mindestanforderung in jeder Werkstatt ist unter anderem, dass ein Mitarbeiter beschäftigt sein muss, der eine Ausbildung für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV) absolviert hat.
Mit dieser Qualifikation (Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV)) befähigt dies den Fachkundigen, im Betrieb an Hochvoltsystemen selbständig und sicher zu arbeiten und die Reparaturen sach- und fachgerecht auszuführen.
Noch wichtiger ist aber die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb bevor Arbeiten an einem batterieelektrischen Fahrzeug vorgenommen werden.
Hierzu wurde in enger Abstimmung mit dem KTI die Toolbox für E-Fahrzeuge erarbeitet, die regelmäßig durch neue Fahrzeugmodelle erweitert wird und zum Gesamtkonzept E-Mobilitäts-Fachbetrieb gehört.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für das Führen der neuen Marke ist die Eintragung mit dem Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk in der Handwerksrolle.
Betriebe müssen darüber hinaus Arbeitsschutzmaßnahmen erfüllen und über qualifizierte Beschäftigte verfügen, die Arbeiten an HV-Systemen von Fahrzeugen ausführen. Bei der Werkstattausstattung rund um die Arbeiten an elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist eine Reihe von Spezialwerkzeugen und -Ausrüstung notwendig.
Sind alle Anforderungen erfüllt, wird der Betrieb als Fachbetrieb für E-Mobilität anerkannt und erhält das Recht, das Verbandssiegel, das ihn für seine Kunden sichtbar ausweist, zu führen.