3G-Regelung am Arbeitsplatz: FAQs der BDA

Seit 24. November 2021 gelten die 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie die Kontrollpflichten des Arbeitgebers. Beschäftigte und Arbeitgeber können Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte mit anderen Menschen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies auch entsprechend nachweisen können.

Die Bundesagentur der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine Übersicht der wesentlichen Regelungen in Form eines FAQ-Blattes erstellt >hier<.