55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2021, S. 2204) wurde die 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2021 veröffentlicht.
Die "nur Lesen-Version" erreichen Sie über folgenden Link:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id=%27%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2204.pdf%27%5D__1625210376080

Das Kfz-Gewerbe hat eine Kommentierung verfasst, in denen auf die für das Kfz-Gewerbe relevanten Punkte eingegangen wird. Die Kommentierung steht im Mitgliederbereich auf der ZKF-Website zum Download zur Verfügung.

Neben den in der Kommentierung des ZDK aufgeführten Änderungen können u.a. noch folgende Inhalte für den herstellenden Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieb relevant sein:

  • Nr. 5 (Seite 2205): In § 30 Absatz 4 wird nun Bezug auf die Verordnung EU 2018/858 genommen.
  • Nr. 6 (Seite 2206): § 32 „Abmessungen“; Abweichungen bei Messung der Fahrzeugbreite werden aufgeführt.
  • Nr. 9 (Seite 2208) § 34 „Achslasten und Gesamtgewicht“; u.a. wird die Überschreitung des zGG bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben eingegangen
  • Nr. 17 (Seite 2209) § 52 „Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten“; u.a. gibt es um Änderungen zur Ausrüstung mit Warnleuchten für blaues Blinklicht.
  • Nr. 25 (Seite 2211) § 70 „Ausnahmen“