9-Euro-Ticket: Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer

Durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) >hier< soll Klarheit über die Anwendung der Steuerbefreiung des § 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz (EStG) >hier< während der Gültigkeitsdauer des 9-Euro-Tickets erlangt werden. Im BMF-Schreiben wird sich zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sogenannten 9-Euro-Tickets geäußert. 

Aus Vereinfachungsgründen soll für die Monate Juni, Juli und August 2022 die Anwendung des § 3 Nummer 15 EstG nicht beanstandet werden, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).