Ab 2022: Elektronische AU soll Arbeitgeber entlasten

Zukünftig soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Entlastung für Arbeitgeber und -nehmer bringen und digital über den Beginn und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Übermittlung der eAU durch Arztpraxen verpflichtend und auch ab diesem Datum läuft ein gesetzliches Pilotverfahren: Arbeitgeber, die bereits technisch dazu in der Lage sind, können die AU-Daten elektronisch abrufen.

Verpflichtung für Arbeitgeber ab 1. Juli 2022

Der Start der digitalen Weiterleitung von AU-Daten durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber wurde vom Gesetzgeber auf den 1. Juli 2022 gelegt. Für Vertragsärzte heißt das, dass sie bis zum 30. Juni 2022 neben der digitalen Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen eine Papierbescheinigung ausstellen, die der Patient an seinen Arbeitgeber weiterleitet. Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber darf auch am ersten Tag ein Attest fordern. Diese Pflicht des Arbeitnehmers zur Vorlage der ärztlichen Bescheinigung soll künftig entfallen.

Tipps und Hinweise

Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) beantwortet in seinen FAQ Fragen zur eAU >hier< und gibt Hinweise zur Umsetzung. Aber auch der GKV-Spitzenverband stellt die Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und eine Verfahrensbeschreibung auf seiner Seite "Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (eAU)" zur Verfügung. In den Fragen und Antworten zum Datenaustausch (FAQ) des GKV-Spitzenverbands finden Sie weitere Informationen.