Ab Montag: Erneute Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss schafft erneut bundesweit – befristet bis zum 31.Dezember 2020 – die Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nachtelefonischer Anamnese.

Für Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, wird die Möglichkeit geschaffen, nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankgeschrieben zu werden. Dies gilt befristet vom 19. Oktober bis zum 31. Dezember 2020. Die niedergelassenen Ärzte müssen dabei die Patienten eingehend telefonisch befragen und sich auf diese Weise – auch ohne Praxisbesuch – persönlich von ihrem Zustand überzeugen. Die Krankschreibung kann einmalig telefonisch um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.