Abkommen von Deutschland und der Schweiz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen

Der Bundestag hat das Vertragsgesetz zum Deutsch-Schweizer Gleichwertigkeitsfeststellungsabkommen angenommen. Das neue Abkommen bezieht sich erstmalig nicht nur auf handwerkliche Berufsabschlüsse, sondern erweitert den Anwendungsbereich insgesamt auf deutsche Abschlüsse auf Grundlage von BBiG und HwO. Durch das Abkommen vom 10. Februar 2021 werden die Berufsanerkennungsverfahren in Deutschland und in der Schweiz vereinfacht, indem die zuständigen Anerkennungsstellen – in Deutschland also für die handwerklichen Berufe die Handwerkskammern – künftig primär die Vergleichbarkeit der Berufsbilder der jeweiligen Ordnungsmittel in Deutschland und in der Schweiz sowie deren Einordnung in einer wechselseitiges Stufensystematik zu prüfen haben.

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