Absenkung des Mindestbeitrags für Selbstständige in der GKV

Für hauptberuflich Selbstständige gerade auch in der Existenzgründungsphase kann der hohe Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zur Belastung werden. Das gilt auch, wenn diese Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Denn AOK, BARMER & Co. verlangen von den freiwillig Versicherten einen Mindestbeitrag, der von einem Gewinn ausgeht, den viele der Selbstständigen vor allem in der Gründungsphase oder bei einer Teilzeiterwerbstätigkeit gar nicht erwirtschaften. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird dieses Problem aufgegriffen und angekündigt, dass die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag von „kleinen Selbstständigen“ von 2.283,75 Euro auf 1.150 Euro abgesenkt werden soll.

Weitere Hintergründe finden Sie >hier< in der Kompakt-Darstellung des Zentralverbands des Deutschen Handwerkwerks (ZDH).