Änderung der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Die geänderten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ traten am 11. Dezember 2020 in Kraft.

Des Weiteren werden die Fördermaßnahmen Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämie erweitert. Die Änderungen gelten auch rückwirkend, das bedeutet: Anträge auf Förderungen können innerhalb von drei Monaten auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden.

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