Mit der aktuellen Veröffentlichung am 14. März 2025 im Bundesgesetzblatt tritt die Änderung der Meisterprüfungsverordnung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Kraft. Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik als zuständiger Berufsverband war maßgeblich an der Änderungsverordnung beteiligt. Die aktuelle Verordnung modernisiert und ergänzt das Meisterprüfungsberufsbild um die Caravan- und Reisemobiltechnik. Aufgrund der steigenden Zulassungszahlen von Bestands- und Neufahrzeugen und der steigenden Nachfrage nach Reparatur- und Servicedienstleistungen von Freizeitfahrzeugen, wurde die Caravan- und Reisemobiltechnik erarbeitet und als dritte Fachrichtung in die Ausbildungsverordnung von 2023 zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in aufgenommen.
Der ZKF ist hoch erfreut, dass die Überführung der Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfungsverordnung gelungen ist, um die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks zu sichern.
Der ZKF plant zeitnah eine Informationsveranstaltung, um die Inhalte und Änderungen der Meisterprüfungsverordnung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk im Detail vorzustellen.
Die aktuelle ZKF-Pressemeldung finden Sie >hier<. (SF)