Aktuelle UDH-Übersicht für die Vergütung von Auszubildenden ab 1. Januar 2021: Vergleichen Sie sich mit anderen Handwerken!

Regelmäßig veröffentlicht der ZKF die vom Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) abgefragten Ausbildungsvergütungen in Form einer Übersicht, um Ihnen eine Orientierung für die Entlohnung zu geben und benachbarte Handwerke zu vergleichen.

Die aktuelle Übersicht der Ausbildungsvergütungen finden Sie >hier<.

Achtung: Seit dem 1. Januar 2020 ist die Mindestvergütung für Auszubildende in tariflich nicht gebundenen Betrieben im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgeschrieben.

Die gesetzliche Mindestvergütung steigt im Bundesgebiet zum 1. Januar 2021 auf:

  • im ersten Lehrjahr 550,00 €
  • im zweiten Lehrjahr auf 649,00 €
  • im dritten Lehrjahr auf 742,50 € und
  • im vierten Lehrjahr auf 770,00 €.

Tarifverträge haben jedoch Vorrang vor der gesetzlichen Mindestvergütung. So können die Tarifpartner zum Beispiel bei Wirtschaftskrisen niedrigere Vergütungen aushandeln. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber weitere Regelungen beachten. Informationen erhalten Sie >hier<.

Beachten Sie: Für die konkrete Wahl des Ausbildungsplatzes spielt neben inhaltlichen Interessen auch die Höhe der Ausbildungsvergütung eine wichtige Rolle. Unter dem Aspekt der Neueinstellung von Auszubildenden erhalten Sie mit der Gegenüberstellung einen Überblick über die Situation benachbarter Handwerke und können Ihre Ausbildungsvergütungen gegebenenfalls gegenüber der Konkurrenz einordnen.

Der ZKF empfiehlt Ihnen, in die Zukunft der Ausbildung zu investieren und Vergütungen mindestens an die Vergütungen des Kraftfahrzeuggewerbes anzugleichen, um die „besten Köpfe“ für die gestiegenen Anforderungen Ihres Unternehmens zu gewinnen.