Derzeit galt: Bis zum 7. Juni 2026 sollte Deutschland die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) der Europäischen Union (EU) >hier< umgesetzt haben. Diese Umsetzung ist noch nicht erfolgt. Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie in deutsches Recht stellt nicht nur für die Arbeitgeber im Handwerk, sondern für die gesamte deutsche Wirtschaft, eine Belastungsprobe dar. Der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) setzt sich für einen Stopp der Umsetzung bzw. zumindest eine bürokratiearme Überarbeitung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und des deutschen Umsetzungsgesetzes ein.
Entgelttransparenz bedeutet, dass Mitarbeitende und Bewerbende nachvollziehen können, wie Gehälter innerhalb ihres Unternehmens strukturiert sind. Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll gelten: faire Vergütungssysteme einzuführen, Prozesse zur Gehaltsfestlegung dokumentieren und Auskunftsansprüche vorzubereiten. Auch ohne Berichtspflicht ist eine frühzeitige Vorbereitung sinnvoll, um spätere Anpassungen effizient umzusetzen.
Geplant ist, dass Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden, voraussichtlich von der Berichtspflicht ausgenommen werden. Für Unternehmen bis 50 Beschäftigte könnten Ausnahmen für Gehaltsangaben in Stellenanzeigen und die Befreiung von der Informationspflicht über die Entgeltentwicklung kommen. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten sollen verpflichtet werden, regelmäßig Berichte über das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu erstellen und diese zu veröffentlichen.
Für alle Arbeitgeber, unabhängig von Größe und Tarifbindung, gilt hingegen, dass die Beschäftigten künftig Auskünfte verlangen dürfen, und zwar zu ihrer eigenen und zur durchschnittlichen Bezahlung derjenigen, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf vor. Aktuell gilt noch das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017 unverändert. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden können Auskunft über die Vergütungskriterien und das mediane Bruttogehalt einer Vergleichsgruppe des jeweils anderen Geschlechts verlangen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder aber den FAQ der IHK Köln FAQ zur Entgelttransparenz-Richtlinie - IHK Köln . Hintergründe über den Stand der geplanten Entgelttransparenzrichtlinie sind auch dem Rundschreiben des UDH >hier< zu entnehmen. (AG)