Der Bundestag verabschiedete im Oktober die Änderungen des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG). Damit soll die Attraktivität einer Berufsausbildung erhöht und die Abbruchquote verringert werden.
Kernpunkte der Novelle sind:
- Mindestausbildungsvergütung
- Freistellung für die Berufsschule
- Freistellung zur Prüfungsvorbereitung
- Lernmittelfreiheit
- Freistellung für ehrenamtliche Prüfer/-innen
Der Azubi-Mindestlohn erhöht sich von 515 Euro im ersten Lehrjahr in den folgenden Jahren schrittweise auf:
1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr
2020 515 Euro 608 Euro 695 Euro 721 Euro
2021 550 Euro 649 Euro 743 Euro 770 Euro
2022 585 Euro 690 Euro 790 Euro 819 Euro
2023 620 Euro 732 Euro 837 Euro 868 Euro
Ab 2024 wird es daran anschließend eine automatische jährliche Anpassung an die bundesweite Durchschnittsvergütung geben. Die Datenbasis dafür erhebt das Statistische Bundesamt. Nullrunden sind damit nicht möglich.
Neue Bezeichnungen für Fortbildungen
"Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" oder "Master Professional" werden die Abschlüsse in der höher qualifizierten Berufsausbildung - bislang Aufstiegsfortbildungen - künftig bezeichnet. Dabei soll die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und einem Studium verdeutlicht werden.
Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet die Auswirkungen dieses Gesetzes für die Betriebe >hier<.
Mit diesem Gesetzentwurf >hier< verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die duale berufliche Bildung in Deutschland zu modernisieren und zu stärken. Das neue BBiMoG soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten