Aktueller Stand eRechnung: Gestaffelte Einführung der Verpflichtung nach Betriebsgröße zur Ausstellung geplant

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Mit rund 50 steuerpolitischen Maßnahmen soll das "Wachstumschancengesetz" Betriebe entlasten. Dabei ist auch die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnung) bei B2B-Geschäften, ergänzt um ein Meldesystem an die Finanzbehörden, zu einer effizienteren Rechnungsabwicklung und der Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen in einem standardisierten Datenformat (sogen. eRechnung) für Leistungen zwischen Unternehmen geplant. Innerhalb des Gesetzesentwurfs wurde der Zeitplan für die Einführung der eRechnung um eine Staffelung nach Unternehmensgröße ergänzt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gab auch schon vor Abschluss des Gesetzgebungsprozesses erste Informationen darüber bekannt, ob die bereits bekannten elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen >hier<.

Eine Rechnung nach dem X-Standard als auch eine im Format ZUGFeRD >hier< ab Version 2.0.1 stellt grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format dar, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1) entspricht.

Zum Hintergrund eRechnung:
Ab dem 1.1.2025 sollen alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe zum Empfang von eRechnungen verpflichtet werden. Die Verpflichtung zur Ausstellung von eRechnungen wird zeitlich gestreckt - aber ab dem 1.1.2026 ist geplant alle Unternehmen zur Ausstellung von eRechnungen zu verpflichten, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ab dem 1.1.2027 müssen dann auch alle anderen Unternehmen eRechnungen ausstellen. Darüber hinaus enthält der Regierungsentwurf des Gesetzes >hier< eine erweiterte Frist für EDI-Rechnungen (Electronic Data Interchange). Diese können noch bis zum 31.12.2027 weiter genutzt werden.

Weitere Infos auf den Seiten des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Aktuelles zur E-Rechnung | ZDH  und der Bundesregierung.