Aktueller VhU-Leitfaden: Kurzarbeit und Qualifizierung mit Krisen-Kurzarbeitergeldregelungen 2021

Der ZKF informierte in seinen ZKF News Online bereits über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Verlängerung der Antragsfrist um drei Monate bis zum 30. September 2021. Der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. (VhU) informiert umfassend in seiner 4. Auflage des VhU-Leitfadens „Kurzarbeit und Qualifizierung“ >hier< über den insbesondere durch die Corona-Krise aktuellen Themenbereich der Beantragung von Kurzarbeit und Qualifizierung von Mitarbeitern. Im Inhalt des Leitfadens sind Tipps, Handlungsempfehlungen, weiterführende Links und die Regelungen der 3. Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 17.06.2021 in den Themenbereichen:

  • Verlängerung der Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld 
  • Verlängerung der pauschalierten Erstattung von SV-Beiträgen 
  • Erstattung von SV-Beiträgen bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 
  • Verlängerung von steuerlichen Erleichterungen

eingearbeitet. Darüber hinaus ist eine Zusammenfassung über die Änderungen der Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2020 bis zum aktuellen Stand (3. Kug-ÄndV vom 17.06.2021) >hier< einsehbar. 
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-KUG/faq-kug-kurzarbeit-und-qualifizierung.html aber auch der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung