Anpassung der Mindestausbildungsvergütung

Quelle: Freestockgallery-906

Die Anpassung der Mindestausbildungsvergütung erfolgt in regelmäßigen Abständen und reflektiert die steigenden Lebenshaltungskosten sowie die Notwendigkeit, jungen Menschen einen angemessenen finanziellen Rahmen während ihrer Ausbildungszeit zu gewährleisten. Nach eingehender Analyse und Berücksichtigung der Rückmeldungen von Ausbildungsbetrieben und Interessensvertretungen, wurde eine Erhöhung der Vergütung für das kommende Ausbildungsjahr empfohlen, welche am 10. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Die neue Vergütungsstruktur sieht vor, dass die Mindestausbildungsvergütung auf ein Niveau angehoben wird, das nicht nur der Lebensrealität junger Auszubildender gerecht wird, sondern auch die Attraktivität handwerklicher Berufe stärkt. Damit eröffnet sich eine größere finanzielle Basis für junge Menschen, die sich entschließen, eine duale Ausbildung im Handwerk zu absolvieren.

Darüber hinaus liegt die Betonung auf einer fairen und transparenten Vergütung als grundlegendes Element zur Sicherstellung von qualifiziertem Nachwuchs im Handwerk. Die konsequente Anpassung der Ausbildungsvergütung trägt dazu bei, die Fachkräftesicherung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche langfristig zu sichern.

Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes beträgt, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 begonnen wird,

im ersten Jahr einer Berufsausbildung 724 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Berufsbildungsgesetzes),

im zweiten Jahr einer Berufsausbildung 854 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes),

im dritten Jahr einer Berufsausbildung 977 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes)

und

im vierten Jahr einer Berufsausbildung 1014 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Berufsbildungsgesetzes).

Wir begrüßen die Anpassung der Mindestausbildungsvergütung, da sie nicht nur den hohen Anforderungen an eine qualifizierte Ausbildung Rechnung trägt, sondern auch die Wertschätzung der engagierten Nachwuchskräfte unterstreicht. (SF)