Antragsformulare für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bei der Bundesagentur für Arbeit jetzt veröffentlicht

In unseren Online-News vom 03.08.2020 hatten wir Sie vorab über die anstehende Veröffentlichung der ersten Förder-Richtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ informiert.

Wie angekündigt, senden wir Ihnen weitere Informationen sowie ergänzend den Link zu den drei Antragsformularen für die aktuellen Förderbereiche dieses Programms auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (BA), die für die Umsetzung verantwortlich ist:

§ „Ausbildungsprämie/Ausbildungsprämie plus“ bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus

§ „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit und

§ „Übernahmeprämie“ (bei pandemiebedingter Insolvenz). 

Sie finden dort neben den Antragsformularen auch jeweils die Formulare für die notwendigen Bescheinigungen der zuständigen Stelle (z. B. Handwerkskammer) zur Bestätigung der Eintragung der zu fördernden Auszubildenden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei den Kammern bzw. im Fall der Ausbildungsprämie/plus zusätzlich zur Bescheinigung der Anzahl der in den vergangenen drei Jahren eingetragenen Ausbildungsverhältnisse eines Betriebes, die dem Förderantrag bei der BA hinzuzufügen sind.

Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ende der vertraglich vereinbarten Probezeit der Auszubildenden, die laut BBiG einen Monat beträgt und auf bis zu vier Monate verlängert werden kann.

Nähere Informationen finden Sie auch in der vom BMAS zusammengestellten Handreichung mit Fragen und Antworten zum Programm.