Ausbildungsprämie (plus): Änderung bei den förderfähigen Ausbildungsverhältnissen

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Ausweitung der förderfähigen Ausbildungsverhältnisse nach einem Betriebswechsel vorgenommen. Es können nun auch Ausbildungsverhältnisse mit der Ausbildungsprämie (plus) gefördert werden, die zwischen dem 01.08.2020 und 15.02.2021 begonnen haben, wenn die Auszubildende oder der Auszubildende im selben Zeitraum den Ausbildungsbetrieb wechselt. Diese neue Regelung setzt nicht länger voraus, dass das Ausbildungsverhältnis im ersten Ausbildungsbetrieb während der Probezeit gekündigt worden sein muss.

Die FAQ-Liste des Handwerks für die Erstellung der erforderlichen Kammerbescheinigungen wurde entsprechend angepasst und kann >hier< abgerufen werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie u. a. beim ZDH >hier< und bei der Arbeitsagentur >hier<.