Die Ausgleichsabgabe soll Unternehmen motivieren Menschen mit Behinderungen einzustellen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplatzen sind verpflichtet jährlich zu melden, ob und wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen. Die Frist für diese Meldung an die zuständige Agentur für Arbeit haben Arbeitgeber bis zum 31. März des vergangenen Jahres abzugeben. Beschäftigt derzeit ein Unternehmen keine Menschen mit einer Schwerbehinderung, muss es dann diese Ausgleichsabgabe zahlen. Bis zu 360 Euro kostet es pro Monat für jede nicht entsprechend besetzte Arbeitsstelle, ab März 2025 (wenn die Abgabe für das Jahr 2024 fällig wird) wird die Abgabe bis doppelt so hoch liegen. Das vorliegende Gesetz des Bundesarbeitsministeriums finden Sie >hier<. Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Alle Infos zur Zahlung, Staffelung, Erleichterung für Betriebe unter 40 Mitarbeiter erhalten Sie auf den Seiten der BIH Integrationsämter.
TIPP: Wenn Sie betroffen sind - planen Sie rechtzeitig die Kostenerhöhung in Ihre betriebliche Kalkulation ein und beachten Sie die Fristen für die Abgabe der Zahlungen.