Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31. Dezember 2020 verlängert

Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) von seiner Gestaltungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und die Aussetzung der strafbewährten Pflicht zur Anzeige der Insolvenz bis Ende des Jahres verlängert. Die Verlängerung der Aussetzung gilt jedoch nicht für Fälle der Zahlungsunfähigkeit, sondern beschränkt sich auf den Insolvenzgrund der Überschuldung.

Die Aussetzung der Antragspflicht war zunächst bis zum 30. September 2020 befristet und könnte höchstens bis zum 31. März 2021 verlängert werden.