BA veröffentlicht FAQ zu Abschlussprüfungen beim Kurzarbeitergeld

Erste Abschlussprüfungen finden im Rahmen der durch die Corona-Krise bedingte Einführung der Kurzarbeit in den Unternehmen statt. Durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden Fragen und Antworten zum Thema „Abschlussprüfungen nach dem Ende der Kurzarbeit“ erarbeitet und veröffentlicht >hier<.

Hintergrund ist, dass das Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig bewilligt wird. Die endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld erfolgt durch die jeweils zuständigen örtlichen Arbeitsagenturen nach Beendigung der Kurzarbeit im Rahmen einer Abschlussprüfung.

Als eine Art Hilfestellung sammelte und veröffentlichte die BA häufig gestellte Fragen zur Abschlussprüfung beim Kurzarbeitergeld.

Weiter Informationen erhalten Sie auch auf den Webseite der BA.