Basel IV: Verschärfte Kreditvergabekriterien mit teureren Krediten zu erwarten

Die Verschärfung des Basel III-Reformpakets, das sogenannte Basel IV, wird Änderungen in den Anforderungen für Unternehmen ab dem Jahr 2023 nach sich ziehen. Experten befürchten eine massive Behinderung bei der Kreditvergabe insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen.

Hintergrund: Basel I-IV ein Werk zur verbesserten Bankenkontrolle
Basel I-IV wurde als ein Instrument zur Kontrolle der international tätigen Banken und Sparkassen geschaffen, die in sogenannten Baseler Akkorden festgehalten sind. Diese Regelwerke entstanden im Zusammenhang mit der Finanzkrise und sollen zukünftig Bankpleiten verhindern. Im Zentrum steht eine Erhöhung der Eigenkapitalquote bei der Kreditvergabe bei den Banken. Ab der Einführung von Basel IV, bedingt durch die Corona-Pandemie verlängert auf das Jahr 2023, steigen die Kapitalanforderungen an die Banken kontinuierlich bis auf 72,5 Prozent an.

Merkblatt des ZDK zu den Baseler Eigenkapitalvorschriften
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat ein Merkblatt zu den neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften herausgegeben und informiert zu diesem Themenbereich über die Auswirkungen >hier<.

Hinweis: Betriebe sollten mit ihren Banken rechtzeitig das Gespräch suchen und sich innerhalb der Unternehmensführung auf die Veränderungen bei der Kreditvergabe, z. B. mit der Stärkung des Eigenkapitals und ggf. alternativen Finanzierungsquellen darauf vorbereiten.