Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz >hier< wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Details sind dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) >hier< zu entnehmen. Das Schreiben beinhaltet u. a. Ausführungen zu der Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG), den Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze sowie den Vereinfachungsregelungen.