Bekanntmachung der Mindestausbildungsvergütung für das Jahr 2027

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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat die fortgeschriebenen Mindestausbildungsvergütungen für das Jahr 2027 im Bundesgesetzblatt vom 7. Oktober bekannt gegeben.

Die monatlichen Sätze steigen in allen vier Ausbildungsjahren um mehr als 5 Prozent an.

Die neuen monatlichen Mindestbeträge im Überblick:
• 1. Ausbildungsjahr: 764 Euro
• 2. Ausbildungsjahr: 902 Euro
• 3. Ausbildungsjahr: 1.031 Euro
• 4. Ausbildungsjahr: 1.070 Euro

Bitte beachten Sie:

Gültigkeitszeitraum:
Diese Beträge gelten für alle Berufsausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027 starten.

Rechtlicher Rahmen:
Die gesetzlichen Mindestwerte müssen bei Neuverträgen zwingend beachtet werden. Bestehende Tarifverträge sowie die weiteren Regelungen des § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) gelten unverändert weiter.

Zielgruppe:
Alle Innungen und Ausbildungsbetriebe sind aufgefordert, die neuen Vorgaben ab dem 1. Januar 2027 verbindlich umzusetzen . (SF)