Berechnung des Stundenverrechnungssatzes (SVS) für den Bereich Elektromobilität

Grundsätzlich gewinnt der Markt von Reparaturen an Elektrofahrzeugen an Bedeutung und befindet sich im Aufbau. Der Marktanteil an HV-Fahrzeugen (Elektro und Hybrid) lag im Jahr 2022 bei 1,3 % (Statista) und steigt stetig. Weit über 300 Unternehmen sind bereits durch den ZKF für den Bereich Elektromobilität zertifiziert und führen Reparaturen an HV-Fahrzeugen durch. Für alle Unternehmen im Karosserie- und Fahrzeugbau stellt die Aufnahme dieses Tätigkeitsbereiches zunächst eine Zukunftsentscheidung in der strategischen Unternehmensführung dar. Jeder Unternehmer entscheidet, ob und wie er an diesem Markt teilnimmt.

Um diese Tätigkeiten anzubieten sind Investitionen in Personal, Ausrüstung und Gebäude notwendig, diese sollten betriebsindividuell geplant und berechnet werden. Informationen zur Voraussetzung der Reparatur an E-Fahrzeugen in Form der Liste „Empfehlung für die Werkstatt und Schutzausrüstung beim Umgang mit HV-Fahrzeugen“ erhalten Sie unter https://www.zkf.de/leistungen/e-mobilitaet-fachbetrieb

Hieraus ergibt sich ein neuer Kostenrahmen und daraus resultierend eine andere Höhe der Stundenverrechnungssätze. Auch sind Standort und bereits vorliegende Gegebenheiten am Gebäude eine notwendige Voraussetzung. Eine Begrenzung wird das Fachpersonal darstellen, da diese Spezialisten verfügbar sein müssen und auch höhere Personalkosten verursachen. Dies sollte generell in die Entscheidung einfließen.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat bereits unterschiedliche Kostenansätze zur Weitergabe der Kostenpositionen veröffentlicht, die durch Investitionen verursacht werden, um Reparaturen an elektrisch betriebenen Fahrzeugen durchführen zu können >hier<. Ziel ist es, diese Kosten an den Kunden weiterzugeben. Ob diese SVS am Markt durchsetzbar sind, z. B. bei Versicherern, wird von unterschiedlichen Faktoren abhängig sein, u. a. auch von vorliegenden Planungsrechnungen in den Gesprächen.

Zur Unterstützung stellt der ZKF-Ausschuss Betriebswirtschaft und Unternehmensführung ein Schema zur Berechnung des individuellen Stundenverrechnungssatzes zur Verfügung. Hier sind die zusätzlichen Kosten abbildbar, z. B. bei Gebäuden in Absetzung für Abnutzung (AFA) und auch bei den Personalkosten.

Fazit: Der ZKF empfiehlt mit einem eigenen, separat ausgewiesenen SVS zu arbeiten und diesen auch auszuhängen, um Transparenz aufzuzeigen. Wichtig ist auch weitere Einflussfaktoren, wie z.B. UPE-Aufschläge auf Ersatzteile zu beachten und in die Betrachtung mit einzubeziehen. Das Tool zur Berechnung des betriebsindividuellen SVS erhalten Sie im geschützten Mitgliedsbereich des ZKF in der Rubrik „Betriebswirtschaft“ im Bereich „Stundenverrechnungssatz". Weitere Informationen erhalten Sie auch im geschützten Internetauftritt des ZKF im Bereich „Technik“ auf der Seite „Reparaturannahme von beschädigten HV-Fahrzeugen“.