Blaue EU-Karte: Erhöhung des jährlichen Mindestgehaltes

Das jährliche Mindestgehalt für die Erteilung einer Blauen EU-Karte eines Aufenthaltstitels für Fachkräfte über 44 Jahre und für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2022 erhöht. Die Gehaltsgrenzen für 2022 wurden vom Bundesinnenministerium im Bundesanzeiger am 24. Dezember 2021 veröffentlicht (BAnz AT 24.12.2021 B1-B3).

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll. Sie richtet sich an Personen, die unmittelbar aus einem Drittstaat einreisen, oder sich bereits mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten.

Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 S. 1 AufenthG) beträgt zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Daraus ergibt sich ein Mindestgehalt für das Jahr 2022 in Höhe von jährlich 56.400 €. Für Mangelberufe (§ 18b Abs. 2 S. 2 AufenthG) beträgt das Mindestgehalt für das Jahr 2022 jährlich 43.992 € und bei Aufenthaltstiteln für Fachkräfte mit vollendetem 45. Lebensjahr (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG und § 1 Abs. 2 BeschV) ergibt sich ein Mindestgehalt für 2022 in Höhe von jährlich 46.530 €.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Handreichung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und GESAMTMETALL, die Unternehmen bei der Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten unterstützt, indem diese in der Broschüre die wesentlichen Informationen bündelt.