BMVI startet nationales Flottenaustauschprogramm für Lkw

Ab sofort fördert die Bundesregierung die Anschaffung von fabrikneuen Lkw ab 7,5t, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen und die Anschaffung von „intelligenter Trailer-Technologie“, wenn gleichzeitig ein alter Lkw verschrottet wird.

Zweck der Förderung ist es, durch einen finanziellen Zuschuss den Anreiz für den Austausch von Bestandsfahrzeugen zugunsten moderner Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI zu schaffen. Neben der kurzfristigen und anhaltenden Absenkung des CO2- und Schadstoffemissionsniveaus der LKW-Flotte soll auf diese Weise gleichzeitig ein wirksamer Wirtschaftsimpuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung damit einhergehen

Die Richtlinie gilt bis zum 15. April 2021 und gewährt interessierten Unternehmen für die Verschrottung von Bestandsfahrzeugen der Euroklassen 0 bis II 10.000 Euro, für die Euroklassen III bis V sowie EEV 15.000 Euro als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss.

Das Neufahrzeug muss der Fahrzeugklassen N2 oder N3 entsprechen, über eine zulässige Gesamtmasse von wenigstens 7,5 Tonnen verfügen und Schadstoffklasse Euro VI mit konventionellem Verbrennungsmotor, Elektro- oder Wasserstoff-/Brennstoffzellantrieb erfüllen.

Darüber hinaus muss zum Zeitpunkt der Auslieferung das geförderte Fahrzeug mit rollwiderstandsoptimierten Reifen und einem Abbiegeassistenten ausgerüstet sein.

Die Verschrottung des alten Fahrzeugs müssen die Antragsteller bis spätestens Ende 2021 nachweisen.

Für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie für Anhänger und Auflieger (z. B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungspreises der jeweiligen Technologie. Voraussetzung ist die gleichzeitige Gewährung des vorgenannten Zuschusses für den Kauf eines Neu-Lkw der Klasse N2/N3.

Der Erwerb des Trailers muss zwei Monate nach Anschaffung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber der Bewilligungsbehörde nachgewiesen werden. „Erwerb“ meint die Anschaffung des neuen Fahrzeugs entweder als Eigentum des Antragstellers oder im Wege eines Leasingvertrags. Das Fahrzeug muss über mindestens 24 Monate bei dem Antragsteller im Eigentum verbleiben bzw. über 24 Monate geleast werden.

Das Förderprogramm, für das insgesamt 1 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, besteht aus zwei Komponenten: Neben der jetzt gestarteten zur Förderung neuer und sauberer Lkw soll in einer zweiten Förderrichtlinie die Beschaffung kommunaler Einsatzfahrzeuge – vor allem bei Feuerwehren – unterstützt werden. Diese befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, ist aber ebenfalls für das erste Quartal 2021 geplant.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMVI das BAG als Bewilligungsbehörde beauftragt. Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse https://antrag-gbbmvi.bund.de einzureichen.

Die Rechtsgrundlagen sowie Merkblätter und etwaige Hinweise können unter der Internetadresse https://www.bag.bund.de abgerufen werden.