Bund-Länder-Beschluss zu den Corona-Maßnahmen

Bund und Länder haben die bestehenden Regeln aufgrund der starken Infektionsdynamik zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April verlängert. Diese Regeln haben Auswirkungen auf die Betriebe im Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk. Das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk übt aber als zentrale systemrelevante Tätigkeit im Bereich technischer Notdienste und Mobilität sein Handwerk aus. Es bleibt abzuwarten, ob und wie das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk betroffen ist und wie sich im Einzelnen die Umsetzung der Maßnahmen auf unsere Branche auswirken.

Noch ist nicht definitiv erkennbar, was das im Einzelnen bedeutet. Insbesondere der Satz: „Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen.“ Bleibt ebenso wie ein Erlass oder eine Verordnung abzuwarten. Wir unterrichten, sobald etwas Genaues aus Bund oder dem ZDH vorliegt.

Schwerpunkte der Maßnahmen:

  • Private Zusammenkünfte sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Ziel bleibt, auch in der nächsten Zeit Kontakte zu vermeiden.
  • Eine Phase der Osterruhe wird vom Gründonnerstag, 1. April 2021, und Ostersamstag, 3. April 2021 in Form von Ruhetagen mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen gelten. Es gilt dann an fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet.
  • Darüber hinaus wurde vereinbart die Notbremse in Ländern oder Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen konsequent umzusetzen.

Den aktuellen Beschluss von Bund und Ländern finden Sie im Detail >hier<.