Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell aufgestockt

Das Bundeskabinett hat die Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erneut aufgestockt, da sich die Anträge im Gebäudebereich gegenüber dem Vorjahr (2020) fast verdoppelten. Mit dieser konzipierten BEG-Förderung wurden die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem umfassenden Förderangebot gebündelt >hier<.  Nachgefragt wurde insbesondere die Förderung von Heizungssystemen, die auf erneuerbaren Energien basiert, aber auch die Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Die aktuelle Mittelaufstockung erfolgte im Rahmen des Nachsteuerungsmechanismus des Klimaschutzgesetzes >hier<.

Antragstellung
Die Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Seit dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW Bankengruppe beantragt werden (ggf. mittelbar über die Hausbank).

Zur Verbesserung der Bearbeitung von eingehenden E-Mailanfragen hat die BAFA auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine FAQ-Rubrik eingerichtet. Diese FAQ sollen potentiellen Investorinnen und Investoren helfen, die Förderangebote der BEG besser zu verstehen und die Relevanz der BEG für das eigene Investitionsvorhaben besser abschätzen zu können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert außerdem mit einer umfangreichen Liste über häufig gestellte technische Fragen.

Für die Antragstellung müssen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Eine Antragstellung ohne Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten (EEE) ist nur für den Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), die erneuerbaren Energien einbinden, und für Heizungsoptimierungen möglich. Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) muss eine/ein EEE eingebunden sein (https://www.energie-effizienz-experten.de/).

Beachten Sie: Aufgrund dieses Wachstums führt die Umsetzung der Förderung im Markt nicht immer zu zufriedenstellenden Abläufen und Verzögerungen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) wird sich in Verhandlungen dafür einsetzen, dass die Antragsbearbeitung vereinfacht und schneller bearbeitet wird. Der ZKF wird weiter berichten.