Ende Juni hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen überarbeiteten Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften vorgelegt, das demnächst auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen eine Mautpflicht vorsieht.
Der Beschluss sieht vor allem zwei wesentliche Änderungen vor:
- Ausweitung der LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM) ab 1. Juli 2024. Dazu wird es jedoch eine sog. Handwerkerausnahme geben, die z. B. den eigenen Transport von Gütern zu Baustellen oder die Notwendigkeit zur Erfüllung der handwerklichen Tätigkeit regelt.
- Zum 1. Dezember 2023 soll ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.
Die Ausnahme ist in dem Entwurf wie folgt formuliert:
"§ 1 Abs. 2 Die Maut nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten, wenn folgende Fahrzeuge verwendet werden:
(…)
Nr. 10 (neu) Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden.“
Es ist zu hoffen, dass die Handwerkerausnahme von der Maut auch im anstehenden parlamentarischen Verfahren bestätigt wird.