Bundeskabinett ermöglicht weitere steuerliche Förderung der Elektromobilität

Das Bundeskabinett hat am 31. Juli den Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität verabschiedet. Damit soll insbesondere für Beschäftigte die Verkehrswende hin zu klimaschonendem Verhalten steuerlich gefördert werden. Zu den einzelnen Vorhaben des Jahressteuergesetzes 2019 zählen die steuerliche Förderung klimafreundlichen Verhaltens, steuerliche Maßnahmen für günstigen Wohnraum und mehr Gerechtigkeit sowie mehr Vorteile für Beschäftigte und Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Maßnahmen betreffen u. a., insbesondere im Rahmen der Elektromobilität:

  • Dienstwagenbesteuerung: Verlängerung der Sonderregelung (0,5 % des Bruttolistenpreises/Monat) für Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2030 für eine längerfristige Perspektive von Unternehmen, Beschäftigten, Herstellern, Autofahrerinnen und Autofahrern.
  • Sonderabschreibungen für Elektrolieferfahrzeuge mit einer für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge 2020 bis 2030.
  • Steuerbefreiung für Ladestrom und Pauschalbesteuerung für Ladevorrichtung durch kostenfreies Aufladen des Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers sowie deren Überlassung an Beschäftigte.
  • Gewerbesteuerliche Erleichterung bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen durch Halbierung der Hinzurechnung des bisherigen Umfangs bei der Gewerbesteuer.

Im Hinblick auf den Verkehrssektor plant das Bundeskabinett noch ein steuerfreies Job-Ticket und die Einführung einer Pauschalbesteuerung für Job-Tickets sowie einer Verlängerung der Steuerbefreiung für betriebliche Fahrräder oder Elektrofahrräder.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2019-07-31-steuerliche-foerderung-elektromobilitaet.html.