Bundeskabinett stimmt Verordnung zum Mindestlohn zu: Für Millionen Beschäftigte steigt der Lohn in zwei Stufen

Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland für Millionen Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen steigen. Zum 1. Januar 2019 erhöht er sich von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro.

Das Bundeskabinett hat am 31.10.2018 der Verordnung zugestimmt. Die Anhebung folgt einem Votum, das die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft Ende Juni gefasst hatte. Grundlage dafür ist die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Die Lohnuntergrenze war bereits im Jahr 2017 zum ersten Mal von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden. In mehreren Branchen gibt es zudem Mindestlöhne, die über der allgemeinen Untergrenze liegen.

Betriebe sollten noch im Jahr 2018 überprüfen, ob Sie den neuen Mindestlohn bei Ihren Beschäftigten einhalten und ob sie die Arbeitsverträge anpassen müssen. Wer den Mindestlohn unterschreitet, dem drohen bis zu 500.000 € Bußgeld. Weitere Informationen erhalten Sie auch >hier<.